Zur Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung gegenüber den Erben des Unternehmers Ein Überblick auf Rechtsprechung und Literatur
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Grundlage dieser Besprechung ist die Frage, ob eine Außenprüfung nach dem Tode des Unternehmers gegenüber den Erben angeordnet werden darf. Dazu stellt sich zunächst die zivilrechtliche Frage, was mit dem Unternehmen im Falle des Todes des Inhabers geschieht. Ist der Inhaber des Unternehmens ein eingetragener Kaufmann im Sinne der Paragrafen 1–6 HGB, dann geht jedes Unternehmen auf die Erben gemäß § 1922 BGB im Wege der Universalsukzession über. Ist der Inhaber des Unternehmens kein eingetragener Kaufmann, dann erlischt das Unternehmen mit dem Tode des Unternehmers.
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet DE-101 pdager
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